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Seit dem 02. Juni 2023 gilt in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz: Alle mittelständischen Unternehmen, Organisationen, öffentliche Verwaltungen und Konzerne müssen ein Hinweisgebersystem einführen, um frühzeitig auf mögliche Missstände aufmerksam zu werden und schnell darauf reagieren zu können. Das HinSchG ermöglicht den Betroffenen, sich sicher und anonym zu melden, ohne Angst vor Repressalien haben zu müssen.

Für wen ist die Einführung eines Meldesystems Pflicht?

  • bis 50 Mitarbeiter: Besteht keine Einführungspflicht, aber empfehlenswert
  • 50-250 Mitarbeiter: Besteht die Einführungspflicht ab dem 16.12.23
  • ab 250 Mitarbeiter: Besteht die Einführungspflicht ab dem 02.07.23

Laut HinSchG ist eine Meldestelle nach unterschiedlichen Kriterien einzurichten. In unserem Factsheet haben wir Ihnen drei aufeinander aufbauende Module zusammengestellt, die Sie zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen benötigen.

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